Satzung des Vereins

Satzung des Vereins „Historisches Bevensen e. V.“

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Historisches Bevensen e.V.". Er hat seinen Sitz in Bad Bevensen und ist beim Amtsgericht Uelzen in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Vereinszweck ist:
  • Geschichte von Bevensen für Gäste und Einheimische erlebbar zu machen
  • die Pflege des Heimat- und Geschichtsbewusstseins in enger Kooperation mit dem Stadtarchiv Bad Bevensen
  • die Erhaltung und ggf. Erweiterung vorhandener Sammlungen. Der Verein ist ferner bestrebt eine eigene Sammlung geschichtlicher Zeugnisse anzulegen, die verschiedenen Institutionen nach vertraglicher Vereinbarung als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden kann. Die Sammlung soll dem Stadtarchiv zur Einlagerung übergeben werden
  • die öffentliche Präsentation und Publizierung öffentlichkeitswirksamer vereinseigener Forschungen und anderer geschichtlicher Zeugnisse in Form von
    „Geschichtsblättern des Vereins Historisches Bevensen e. V.“
  • öffentliche Ausstellungen von historischen Funden, Vorträge zu historischen Ereignissen und Persönlichkeiten sowie
  • Veranstaltungen für Gäste und Einheimische ggf. mit deren Mitwirkung zu initiieren und zu fördern
  • die Durchführung von Exkursionen und historischen Stadtführungen
  • die Förderung des Aufbaus eines Heimatmuseums

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und Gemeinnützigkeitsverordnung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Mitglieder, die für den Verein tätig werden, erhalten grundsätzlich keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Kosten, die bei der unmittelbaren Erfüllung eines Vereinsauftrags entstehen, werden nach Belegen erstattet. Nichtmitglieder dürfen für ihre Leistungen nicht durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Natürliche Personen, die bereit sind, die Ziele des Vereins zu fördern, können Mitglieder werden
  2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung begründet, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
  3. Gegen einen ablehnenden Beschluss ist Berufung an die Mitgliederversammlung möglich.
  4. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder benennen. Die Ehrenmitgliedschaft kann in Würdigung hervorragender Verdienste um den Verein oder um die Bevenser Geschichte verliehen werden.


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Tod
  • schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres
  • Ausschluss aufgrund eines Vorstandsbeschlusses

2.Der Ausschluss ist insbesondere dann unumgänglich, wenn ein Mitglied trotz wiederholter Aufforderung mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als 6 Monate in Verzug ist.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge, Einkünfte, Vermögensverwaltung

Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Publikationen, Veranstaltungen, Zuwendungen und Spenden.

  1. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung der Beiträge. Sie werden zu Jahresbeginn fällig.

Bei Eintritt während des Jahres ist der ganze Jahresbeitrag zu zahlen. Der Austritt kann zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden.

  1. Die Höhe des Jahresbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in § 2 erwähnten Zwecke verwendet werden.
  3. Die Verwaltung des Vermögens obliegt dem Vorstand. Die Rechenschaftslegung erfolgt jährlich im Rahmen der Mitgliederversammlung.

 

§ 7 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Jährlich findet im 1. Quartal die Mitgliederversammlung statt. Auf ihr berichtet der Vorstand über das abgelaufene Vereinsjahr.
  2. Der Vorstand kann nach Bedarf außerplanmäßige Mitgliederversammlungen einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens 7 Mitglieder unter Angabe von Gründen die Einberufung schriftlich beantragen.
  3. Jede Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muss so abgesandt werden, dass sie spätestens 2 Wochen vor dem Termin bei den Mitgliedern eingeht.
  4. Nach der Einberufung können zur Tagesordnung noch Beschlussfassungsanträge gestellt werden. Der Antrag muss mindestens 1 Woche vor dem Termin beim Vorstand eingehen.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
  6. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende.
  7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  8. Satzungsänderungen bedürfen der ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  9. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  10. Die Mitgliederversammlung wählt in 4-jährigem Turnus:
  • den Vorstand
  • 2 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung beschließt bei gegebenem Bedarf:

  • die Feststellung und Änderung der Satzung
  • die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss
  • die Festsetzung des Jahresbeitrags
  • die Auflösung des Vereins

 

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, dem

    1. Vorsitzenden
    2. Vorsitzenden
      3. Vorsitzenden
      Schatzmeister
      Schriftführer
      Leiter des „Arbeitskreises für historische Aufgaben“

Ferner gehört dem Vorstand an:

der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bad Bevensen oder ein von ihm zu benennender, dauernder Vertreter (als Ehrenvorsitzender).

Eine Personalunion ist ausgeschlossen.

Vertretungsberechtigt für den Verein im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Der 1. Vorsitzende kann seine Vertretungsberechtigung im Rahmen einer Handlungsvollmacht für bestimmte Aufgaben schriftlich auf andere Vorstandsmitglieder delegieren.

2. Der Vorstand wird durch die Mitglieder auf 4 Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Über jedes Vorstandsmitglied ist separat abzustimmen. Eine Blockwahl ist nicht zulässig.

Jede Wahl ist geheim durchzuführen, sofern mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt oder ein Versammlungsteilnehmer der offenen Wahl widerspricht.

Für die Wahl des 1. Vorsitzenden bestimmt die Mitgliederversammlung ein Mitglied zum Wahlleiter.

Wahlen (außer Satzungsänderungen) werden mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden.

Diese ist erreicht, wenn von den anwesenden Stimmberechtigten mehr Ja- als Nein- Stimmen abgegeben werden.

3. Arbeitskreis für historische Aufgaben

Der Vorstand bildet einen „Arbeitskreis für historische Aufgaben“ zur Erfoschung der Bevenser Geschichte. Nach Bedarf können auch Arbeitskreise für spezielle Themen gebildet werden. Im Arbeitskreis können alle Mitglieder mitwirken. Der Leiter des Arbeitskreises ist Vorstandsmitglied.

4. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand während seiner Amtszeit aus, so wählt der verbliebene Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen den kommissarischen Nachfolger.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.

5. Ausschließlich Vereinsmitglieder können in den Vorstand gewählt werden.

 

§ 10 Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. Im Falle vereinsinterner Konflikte kommt den Ehrenmitgliedern eine Schlichterrolle zu.


§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden.
  2. Im Falle einer Auflösung geht das Vereinsvermögen an die Stadt Bad Bevensen über mit der Auflage, es für denkmalpflegerische Zwecke oder Zwecke der Heimatpflege und Heimatkunde zu verwenden. Der gesamte Aktenbestand des Vereins geht in den Bestand des Stadtarchivs Bad Bevensen über.

 

§ 12 Inkrafttreten

Der Verein „Historisches Bevensen e.V.“ wird mit der Gründungsversammlung ins Leben gerufen und wird auf unbestimmte zeit gegründet. Die Satzung wurde am 11.04.2005 von der Mitgliederversammlung (Gründungsversammlung) beschlossen. Der Verein ist vom Vorstand zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Uelzen anzumelden.

 

Bad Bevensen, den 11. April 2005


gez. Bruno Losiak
gez. Martin Vogel
gez. Burghardt Willing
(Ehrenvorsitzender)
(1. Vorsitzender)
(2. Vorsitzender)



gez. Jürgen Strampe
gez. Axel Bahr-Storm
gez. Hans H. Huber
(3. Vorsitzender)
(Schatzmeister)
(Schriftführer)




gez. Andreas Springer


(Leiter des „Arbeitskreises für historische Aufgaben“)


Als Druckversion können Sie sich die Satzung hier herunterladen.